Fact Sheet zum Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie – ARUG II.

Management Summary


Der Gesetzesentwurf ARUG II dient der Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (RL (EU) 2017/8281; SRD II) ins deutsche Recht. Der Gesetzesentwurf sieht eine Neuregelung der Rechte der börsennotierten Unternehmen zur Identifikation ihrer Aktionäre gegenüber Intermediären sowie die Verpflichtung der Intermediäre zur Weiterleitung und Übermittlung der relevanten Informationen zwischen Gesellschaft und Aktionären vor. Dadurch soll die Kommunikationsmöglichkeit der börsennotierten Gesellschaften mit ihren Aktionären verbessert werden. Auch sollen Intermediäre verpflichtet werden, wichtige Informationen zwischen Gesellschaft und Aktionären weiterzugeben. Darüber hinaus richtet sich der Entwurf an institutionelle Anleger, Vermögensverwalter und Stimmrechtsberater, indem er sie zur Offenlegung verschiedener Informationen in Bezug auf ihre Mitwirkung, ihr Anlageverhalten und ihr Geschäftsmodell verpflichtet. Auch die Regelungen zur Vergütung der Mitglieder der Unternehmensleitung aus der SRD II sollen in das deutsche System aufgenommen werden. Schließlich behandelt der Entwurf die Zustimmungspflicht für Geschäfte mit nahestehenden Personen oder Unternehmen, die ab einem bestimmten Schwellenwert gelten wird.

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