Fachartikel Die Bank 08/2019

Autoren: Paul Gronau (Senior Manager, Severn), Pia Streicheri (Regulatory Anlalyst & Consultant, ORO Services)

Seit diesem Juli ist eine Verordnung in Kraft, die fast alle Marktteilnehmer trifft: Die Prospektverordnung.

Die gute Nachricht: Sie verspricht zahlreiche Erleichterungen für die Erstellung von Prospekten. Die schlechte Nachricht: Gerade diejenigen, die von der Prospektpflicht befreit sind, müssen nationale Offenlegungspflichten beachten – das kostet Zeit und Ressourcen..

Betroffene müssen sich daher gründlich mit der Verordnung befassen, um geeignete Maßnahmen einleiten zu können.

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