Severn Consultancy veröffentlicht detaillierte Analyse der 6. MaRisk-Novelle; für betroffene Banken besteht erheblicher Handlungsbedarf.

Die BaFin veröffentlicht in regelmäßigen Abständen neue Fassungen der „Mindestanforderungen an das Risikomanagement für Banken“ (MaRisk), u.a. um europäische Anforderungen in nationale Vorschriften umzusetzen.

In der am 16. August 2021 veröffentlichten Neufassung der MaRisk wurden Anforderungen an Kreditrisikopositionen, an das Notfallmanagement sowie an Auslagerungen massiv erweitert. Die BaFin erfüllt damit die Umsetzung der entsprechenden EU-Leitlinien. Zusätzlich wurden auch neue Vorgaben aus der Leitlinie zum Management von IKT- und Sicherheitsrisiken einbezogen.

Insgesamt wurden drei EU-Leitlinien besonders berücksichtigt:

  • Leitlinien über das Management notleidender und gestundeter Risikopositionen (EBA/GL/2018/06) vom 31. Oktober 2018
  • Leitlinien zu Auslagerungen (EBA/GL/2019/02) vom 25. Februar 2019
  • EBA-Leitlinien für das Management von IKT- und Sicherheitsrisiken (EBA/GL/2019/04) vom 28. November 2019

Während Konkretisierungen bereits mit Veröffentlichung im August gültig sind, verbleibt für die Neuregelungen gerade mal bis Dezember 2021 Zeit, diese im Institut umzusetzen. Aus aktueller Prüfungspraxis bestätig, fokussieren sich bereits heute externe Prüfer auf die Neuregelungen der MaRisk. Daher bleibt kaum Zeit zum Handeln – verschaffen Sie sich JETZT einen Überblick über die notwendigen Anpassungen in Ihrem Haus!

Unser Lösungsansatz – MaRisk Quick-Check

Um schnell und zuverlässig einen transparenten Überblick über den erforderlichen Anpassungsbedarf aus der 6. MaRisk-Novelle zu erhalten, bieten Severn Consultancy/ORO Services mit dem MaRisk Quick-Check einen strukturierten und praxiserprobten Lösungsansatz. Wir kombinieren dabei fachliche Risikomanagement-Expertise und methodische Erfahrung – nachgewiesen in zahlreichen Projekten für renommierte Banken.

Der MaRisk Quick-Check bietet einen fundierten Lösungsansatz für Kreditinstitute, um zuverlässig einen vollständigen Überblick über die Erfüllung der MaRisk-Vorgaben zu erhalten – ressourcenschonend und effektiv. Der Quick-Check ist skalierbar auf die jeweilige Institutsgröße und ermöglicht eine strukturierte Erfassung des Handlungs-bedarfs je nach betroffenem Organisationsbereich.

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