EU fordert intensivierten risikoorientierten Ansatz zur Geldwäsche-Prävention.
Strengere Anforderungen
Die am 20.05.2015 von Europäischem Rat und Europäischem Parlament verabschiedete Richtlinie (RL) und Verordnung (VO) sind am 25.06.2015 in Kraft getreten. Sofortiges Handeln ist angesagt; die RL muss nunmehr innerhalb einer Umsetzungsfrist von 2 Jahren durch den nationalen Gesetzgeber transformiert werden. Auch die VO soll mit Ablauf der Umsetzungsfrist verbindlich werden.
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