Mit dem Fact Sheet können Sie sich einen Überblick über die Mindestanforderungen der BaFin zum Depotgeschäft und dem Schutz von Kundenfinanzinstrumenten (MaDepot) verschaffen.

Am 16. August 2019 veröffentlichte die BaFin das Rundschreiben zu den Mindestanforderungen an die ordnungsgemäße Erbringung des Depotgeschäfts und den Schutz von Kundenfinanzinstrumenten für Wertpapierdienstleistungsunternehmen (MaDepot). Die Konsultationsphase endete am 8. Juni 2018 an, somit dauerte die Fertigstellung und finale Veröffentlichung der MaDepot über ein Jahr. Trotz zahlreicher Stellungnahmen und Kritik der Finanzbranche am Entwurf der MaDepot wurde diese mit fast identischem Inhalt zum Entwurf final veröffentlicht.

Das Rundschreiben stellt eine Übersicht und Zusammenstellung der einschlägigen aufsichtsrechtlichen Vorgaben für Wertpapierdienstleistungsunternehmen dar. Dabei werden Organisations-, Verhaltens-, Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten im Bereich des Depotgeschäfts festgelegt. Darüber hinaus soll mit dem Rundschreiben die Verwaltungspraxis der BaFin zu ausgewählten Fragen dargestellt werden.

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